Hinzu kommt, dass die SMS-Nachrichten der beiden Auskunftspersonen an die Mobiltelefonnummer des Beschuldigten aktenkundig sind (pag. 75-77) und einer der beiden Auskunftspersonen den Beschuldigten unter «Kola Reithalle» gespeichert hat. Aus den SMS-Nachrichten geht hervor, dass die beiden Auskunftspersonen den Beschuldigten in der gassenüblichen Sprache – wo lediglich der Kaufpreis (für 110.00/für 200.00) genannt wird – fragen, ob sie Drogen in einer bestimmten Menge kaufen können. Die Auskunftsperson C.________ hat hierbei sogar den Ort und das Datum der Drogenübergabe vorgeschlagen.