Es sei keine gute Ware gewesen, weshalb er E.________ gesagt habe, er könne jemanden nennen, der gute Ware liefere. Er solle nächstes Mal ihn kontaktieren. Dann hätten sie ihre Nummern getauscht. Es sei keine schlechte Ware gewesen, aber zu wenig. Den ganzen Monat Juni sei er im Spital gewesen, daher stimme der Vorwurf nicht, wonach er D.________ und C.________ im Juni 2016 bis 29. Juli 2016 Kokain verkauft haben soll. Er sei im Grand Hospital in Neuchâtel gewesen und dann in la Chaux-de-Fonds bei einer Krankenschwester. Im Juli sei er glaublich in Bern gewesen.