8 wer D.________ sei. Er kenne einen F.________, der Name D.________ sage ihm nichts. Mit F.________ habe er bereits konsumiert. Er habe diesem F.________ nie Kokain für CHF 50.00 abgegeben und habe keine Ahnung, warum D.________ solche SMS-Nachrichten schreibe (pag. 116 f. Z. 222 ff.). Mit E.________ habe er zusammen geraucht, das sei ein Schweizer. Er habe ihm nie Kokain verkauft (pag. 117 f. Z. 268 ff.). E.________ habe Kokain gekauft und ihm, dem Beschuldigten, gegeben. Es sei keine gute Ware gewesen, weshalb er E._____