6.3.2 Aussagen von C.________ Für die Zusammenfassung der relevanten Aussagen von C.________ (alias E.________) als Auskunftsperson kann auf die vorinstanzlichen Ausführungen (pag. 258 f.) verwiesen werden. 6.3.3 Aussagen von D.________ Auch die Aussagen von D.________ als Auskunftsperson legt die Vorinstanz treffend dar (pag. 259). Zu ergänzen sind folgende Ausführungen von D.________: «Kevin» (Anmerkung: unter diesem Namen meint er den Beschuldigten) sei bereits vor einiger Zeit in der Reithalle anzutreffen gewesen, sei aber für längere Zeit verschwunden und jetzt wieder aufgetaucht.