6 der Kantonspolizei Bern vom 5. August 2016 pag. 72 ff.). Hierbei verwenden die Auskunftspersonen auch einschlägige Gassensprache (pag. 75 ein Freund wolle 110, sofort; pag 76 am 02.08. um 17.00 Uhr in der Reithalle für 200.00, pag. 76; heute in der Reithalle? Bin um 19.00 Uhr dort für 200.00, pag. 77). Jedoch reichen die SMS-Nachrichten für sich genommen nicht aus, um den Verkauf von Kokain an die Auskunftspersonen C.________ und D.________ zu beweisen. Daher ist eine Konfrontation des Beschuldigten mit den ihn belastenden Auskunftspersonen erforderlich.