bzw. D.________, welche den Beschuldigten kontaktiert haben. Sie sind Indizien, welche auf einen Kontakt zwischen den Auskunftspersonen und dem Beschuldigten wegen Drogengeschäften hindeuten und die Aussagen der Auskunftspersonen betreffend den Kokainverkauf des Beschuldigten stützen (vgl. den Nachtragsrapport