5 Die von der Polizei durchgeführte CCIS Abfrage lieferte auf die Nummer von «E.________» einen Treffer auf C.________. Bei der nicht gespeicherten Telefonnummer ergab die Abfrage D.________ als Besitzer der Telefonnummer (p. 78 f.). Sowohl C.________, als auch D.________ wurden sodann von der Polizei als Auskunftspersonen befragt (pag. 132 ff.). In Ergänzung dazu ist festzuhalten, dass eine Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten ergebnislos verlief (pag. 51 f. und pag. 74). 6.3 Subjektive Beweismittel