1.3 Kauf und Besitz zur Veräusserung von total 40.9 Gramm Kokaingemisch, begangen am 29. Juli 2016 in Bern; 2. zu verurteilen: 2.1 zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft seit dem 29. Juli 2016; 2.2 zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen sei auf vier Tage festzusetzen.