2. Berufung und Anschlussberufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte persönlich mit Eingabe vom 23. Dezember 2016 (pag. 284) und vertreten durch Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 30. Dezember 2016 fristgerecht die Berufung an (pag. 291). Nach Zustellung der Urteilsbegründung mit Verfügung vom 23. Februar 2017 (pag. 313) reichte der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 16. März 2017 form- und fristgerecht seine Berufungserklärung ein. Er focht das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich an (pag.