Er wurde verurteilt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 sowie zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 13‘090.00. Der dem Beschuldigten mit Urteil des Ministère Public, Parquet régional Neuchâtel vom 3. April 2012 für eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gewährte bedingte Vollzug wurde widerrufen (pag. 241 ff.).