1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 20. Dezember 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig erklärt der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (AuG; SR 142.20) und der Hinderung einer Amtshandlung. Er wurde verurteilt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 sowie zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 13‘090.00.