42 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 360.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe im Falle der schuldhaften Nichtbezahlung wird auf 12 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 9‘804.60 (Gebühren CHF 6‘306.65, Auslagen CHF 3‘497.95). 4. Zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 5‘000.00, ausmachend CHF 1‘000.00.