Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 4. November 2016 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit I. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung zum Nachteil eines Wehrlosen, angeblich begangen am 21. Dezember 2014 in Bern, Waisenhausplatz, zum Nachteil von E.________; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. C.________