e bzw. lit. f der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der von A.________ und C.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. f bzw. lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 40 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A.