_ besteht im Umfang von 1/5 eine Rück- und Nachzahlungspflicht. Er hat dem Kanton Bern 1/5 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 1‘080.00, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt D.________ 1/5 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 270.00, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 39 VII. Verfügungen