Analoge Rundungen ergeben sich bei anderen Positionen, so dürfte die Berufungsanmeldung vom 8. November 2016 nicht 30 Minuten in Anspruch genommen haben. Überdies ist nach Auffassung der Kammer der Aufwand für das Erstellen der Kostennote nicht zu entschädigen, da es sich um eine administrative Tätigkeit handelt. Unter Berücksichtigung dieser Elemente wird der geltend gemachte Aufwand um 5 Stunden gekürzt. Der verbleibende Aufwand von 25 Stunden erachtet die Kammer den vorliegenden Verhältnissen, vor allem der Bedeutung und Komplexität der Sache, als angemessen.