Auch hier ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Aufwand im Zusammenhang mit der Berufungsverhandlung aufgrund der kürzeren Dauer deutlich tiefer als die dafür angenommenen 5 Stunden ausfiel. In der Kostennote fällt zudem auf, dass eine Abrechnung im Viertelstundentakt erfolgte, sodass immer mindestens ein viertelstündiger Aufwand resultierte, teilweise auch dort, wo dieser wie bei einfachen Weiterleitungen (z.B. Aktenstudium Verfügung Obergericht vom 13. März 2017) oder anderen kürzeren Aufwänden (z.B. Terminumfragen mit Gericht) darunter gelegen haben müsste. Analoge