Beide Verteidiger verlangten Freisprüche für die Beschuldigten. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung und einfacher Körperverletzung sowie die Verurteilung der Beschuldigten zu einer 22-monatigen Freiheitsstrafe sowie einer Verbindungs-Geldstrafe von 60 Tagessätzen, entsprechend dem vorinstanzlichen Urteil. Die Beschuldigten obsiegen zunächst insoweit im Schuldpunkt, als sie vom Vorwurf der einfachen Körperverlet-