Von der für beide Beschuldigte je auf CHF 9‘460.00 festgesetzten Gebühr entfallen mithin je CHF 6‘306.65 auf die mit Schuldsprüchen und je CHF 3‘153.35 auf die mit Freisprüchen endenden Anklagepunkte. Die meisten Auslagen der Untersuchung und des erstinstanzlichen Gerichts entfallen auf den ersten Vorfall in der Aarbergergasse bzw. wären genauso angefallen, wenn nur dieser Vorfall zur Beurteilung gelangt wäre.