36 Waisenhausplatz zum Nachteil von F.________ fiel bedeutend weniger ins Gewicht (für den Freispruch bezüglich des Vorfalls auf dem Waisenhausplatz zum Nachteil des Privatklägers wurden keine Verfahrenskosten ausgeschieden, was in Rechtskraft erwachsen ist, vgl. E. 6 oben). Dies zeigt sich unter anderem an der Anzahl und Schwere der in der Anklageschrift vorgeworfenen Delikte, dem grösseren Umfang und Komplexität der dortigen Umschreibung sowie der Anzahl an Personen, welche dazu einvernommen werden mussten.