18. Der Privatkläger hat sich im Formular vom 22. Dezember 2014 unter anderem als Zivilkläger konstutiert (pag. 353) und stellte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sinngemäss den Antrag, die Beschuldigten seien zur Bezahlung einer Genugtuung zwischen CHF 10‘000.00 und CHF 30‘000.00 zu verurteilen (pag. 623). Rechtsanwalt B.________ verlangte, die Zivilklage abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen (pag. 837, vgl. auch pag. 647). Rechtsanwalt D.________ stellte den Antrag, die Zivilforderungen in Anwendung von Art. 126 Abs. 2 lit. d StPO auf den Zivilweg zu verweisen (pag. 840, vgl. auch pag. 638).