im Umfang von 3 Tagessätzen anzurechnen. C.________ ist zu einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘440.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 9 Tagen (vom 21. Dezember 2014 bis zum 29. Dezember 2014, pag. 38 ff.) ist im Umfang von 9 Tagessätzen auf die Geldstrafe anzurechnen. Zudem hat C.________ eine Verbindungsbusse von CHF 360.00 zu bezahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung wird auf 12 Tage festgesetzt. V. Zivilpunkt