Entsprechend ist der Vollzug der 60 Tagessätze Geldstrafe aufzuschieben. Die Probezeit ist auf zwei Jahre festzusetzen. Wie die Vorinstanz hält es aber auch die Kammer vor allem aus spezialpräventiven Gründen für gerechtfertigt und geboten, eine Verbindungsstrafe, nun aber in Form einer Verbindungsbusse, auszufällen, um C.________ einen spürbaren Denkzettel zu verpassen. Es gilt ihm den Ernst der Lage vor Augen zu führen und zugleich zu demonstrieren, was bei Nichtbewährung droht, zumal er noch während dem laufenden Verfahren, wenn auch nicht einschlägig, straffällig geworden ist.