Am 18. Oktober 2015, d.h. kurz vor dem ersten Teil der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, beging er eine Körperverletzung, wofür er am 7. Februar 2017 vom Amtsgericht Tiergarten rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde (pag. 828). Dieses Verhalten während des laufenden Strafverfahrens und die dadurch getrübten Täterkomponenten haben sich spürbar auf die Strafhöhe auszuwirken. Die Kammer erachtet hierfür eine Erhöhung um 20% auf 72 Strafeinheiten für angebracht. 14.2 C.________ Bezüglich der Täterkomponenten von C.________ kann vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz (pag.