Der Vorfall dauerte auch nur relativ kurz. Die Rauferei zu später Stunde in einer berüchtigten Ausgehmeile zwischen teils erheblich alkohlisierten Beteiligten hätte aber leicht zu einer grossen Schlägerei ausarten können, mit entsprechenden Gefährdungs- und Verletzungsfolgen. Auch war aufgrund der sichtlichen Alkoholisierung der Beteiligten deren Stand- und Trittfestigkeit eingeschränkt, was erhöhte Sturz- und damit Verletzungsrisiken zur Folge hatte. Die Beschuldigten haben den Raufhandel nicht selbst ausgelöst.