30 13. Tatkomponenten 13.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Unter dem Titel Ausmass der Verletzung bzw. Gefährdung des geschützten Rechtsgutes ist die Gefährlichkeit der vorliegenden Rauferei im Vergleich mit anderen möglichen Fällen von Raufhandel einzuordnen. Es wurden vorliegend keine Waffen oder gefährliche Gegenstände verwendet, sondern zunächst «nur» (Faust-)Schläge ausgeteilt. Der Vorfall dauerte auch nur relativ kurz.