Wie das Beweisergebnis ergeben hat, fand am 21. Dezember 2014 um ca. 4.30 Uhr in der Aarbergergasse in Bern eine tätliche wechselseitige Auseinandersetzung statt, an der (unter anderem) der Privatkläger und die beiden Beschuldigten aktiv beteiligt waren, wobei Letztere (auch) auf den Privatkläger einschlugen. Die Beschuldigten haben sich nicht nur gewehrt bzw. rein passiv verhalten. Vielmehr ging – wie C.________ aussagte – jeder gegen jeden los. Einer der beiden Beschuldigten hat dem Privatkläger zudem einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, sodass dieser zu Boden ging.