6B_208/2015 vom 24. August 2015 E. 12.4 mit Hinweisen). Im Beweisverfahren liess sich jedoch nicht erstellen, ob C.________ oder A.________ dem Privatkläger den harten Faustschlag, der ihn zu Boden brachte, und den anschliessenden Fusstritt versetzte. Die Vorinstanz ging diesbezüglich aber von einer