vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_464/2017 vom vom 7. August 2017 E. 1.3). Zutreffend hat die Vorinstanz mit Verweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung ausführt, dass es allgemeiner Lebenserfahrung entspricht, dass heftige Fusstritte oder Faustschläge gegen den Kopf eines Menschen zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität führen können (pag. 719, S. 34 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Wer einer Person heftige Fustritte oder Faustschläge gegen den Kopf versetzt, nimmt folglich – je nach Umständen – eine schwere Körperverletzung mindestens eventalvorsätzlich in Kauf (vgl. auch Urteile des Bundesgerichts 6B_1180/2015 vom 13. Mai 2016 E. 4.1 und