122 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft. Wie die Vorinstanz zutreffend erkannte, können harte Faustschläge gegen den Kopf oder entsprechende Fusstritte – je nach Umständen – zu lebensgefährlichen Verletzungen oder bleibenden körperlichen Schäden führen. Der Privatkläger hat allerdings objektiv keine schwere Körperverletzung erlitten. Zu prüfen bleibt, ob