Er packte einen der Täter. Es war nicht der Dunkelhäutige, d.h. es musste sich um C.________ oder A.________ handeln. Als er den Täter wegreissen wollte, verspürte er einen Schlag gegen den Hinterkopf. Dieser wurde ihm von C.________ oder A.________ versetzt und hatte eine ca. 2 cm lange Rissquetschwunde am Hinterkopf, die genäht werden musste, zur Folge. III. Rechtliche Würdigung