_ bereits planten, bevor dieser einen der Beschuldigten zurückhielt. Die Feststellung der Vorinstanz, wonach die beiden Beschuldigten zu F.________ zurückgekehrt seien, um ihm einen Schlag auf den Kopf zu verpassen (pag. 722, S. 37 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), findet in den Akten keine Stütze. Zusammenfassend ist gestützt auf die glaubhaften, widerspruchsfreien und durch weitere Beweismittel belegten Erstaussagen von F.________ folgender Sachverhalt erstellt: F.________ rannte auf die Personen los, welche den Privatkläger mit den Füssen traten, da er helfen wollte. Er packte einen der Täter.