23 den Angaben im Polizeirapport deckt und welchen die Kammer für glaubhaft hält. Auch die späteren Aussagen von F.________, wonach die Täter kurz inne gehalten hätten, als er sie angeschreien habe und man dann aufeinander zugegangen sei (pag. 200, Z. 170 ff.), stehen der späteren Darstellung, die Beschuldigten seien zu ihm zurückgekehrt, entgegen. Auch diesfalls ist gestützt auf die Gegebenheiten davon auszugehen, dass F.____