201, Z. 174), deckt sich mit der späteren gutachterlichen Schlussfolgerung, die Quetschwunde könnte durch einen stumpfen Gegenstand, beispielsweise einen Schlagring, verursacht worden sein (pag. 311). Während die Aussagen von F.________ hinsichtlich der Beschreibung der Beteiligten und des Schlags auf den Hinterkopf präzise und konstant blieben und an sich sehr zuverlässig erscheinen, hat er das unmittelbar vor dem Schlag Geschehene vor allem in seiner Befragung vor der Staatsanwaltschaft, mehrere Monate nach dem Vorfall, etwas abweichend geschildert. In den ersten, sehr tatnahen Aussagen war noch keine Rede davon, dass die Beschuldigten und L.______