und ein rechtsmedizinisches Gutachten belegt (2 cm lange Rissquetschwunde am Hinterkopf, die genäht werden musste [pag. 309 ff.]). Auch die Schilderung, es habe sich angefühlt, als sei er mit einem Gegenstand geschlagen worden (pag. 195; pag. 201, Z. 174), deckt sich mit der späteren gutachterlichen Schlussfolgerung, die Quetschwunde könnte durch einen stumpfen Gegenstand, beispielsweise einen Schlagring, verursacht worden sein (pag.