Auf eine Privatklage hat er verzichtet (pag. 202; pag. 208). Ein Motiv, weshalb er die Beschuldigten zu Unrecht belasten sollte, ist nicht erkennbar. Seine Aussagen werden zudem durch weitere Beweismittel teilweise bestätigt. So wird im Anzeigerapport ausgeführt, dass Polizeimitarbeiter beobachteten, wie F.________ einen weisshäutigen Mann am Arm zurückzuhalten versuchte. Dieser habe sich dann jedoch losreissen können und sei mit zwei Begleitern geflüchtet. Der Privatkläger lag verletzt am Waisenhausplatz am Boden (pag. 101). Die Verletzung am Hinterkopf, welche sich F.________ durch den Schlag zugezogen hat, ist durch Bilder (pag. 262 ff.) und ein rechtsmedizinisches Gutachten belegt