_ (pag. 834). 9.3 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Die Beschuldigten bestreiten, dass sie auf dem Waisenhausplatz an einem Vorfall beteiligt waren. Es ist folglich der gesamte vorgeworfene Sachverhalt bestritten. 9.4 Würdigung durch die Kammer Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel aufgeführt und eingehend erläutert. Es kann auf die Ausführungen in der Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 696 ff., S. 11 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zutreffend sind zudem die Erwägungen der Vorinstanz, weshalb grundsätzlich auf die Aussagen von F.________ abgestellt werden kann (pag. 717, S. 32 i.V.m.