Ob aber tatsächlich alle diese Verletzungen auf den Vorfall in der Aarbergergasse zurückgehen und nicht womöglich doch teilweise auch Folge des darauffolgenden Vorfalls auf dem Waisenhausplatz – wofür die Beschuldigten rechtskräftig freigesprochen wurden – sind, lässt sich nicht restlos klären und muss daher offen bleiben. Aufgrund des erstellten Tathergangs, insbesondere dem Faustschlag gegen den Kopf und des heftigen bzw. starken Tritts auf den Kopf des am Boden liegenden Opfers, sowie den Schlussfolgerungen im Gutachten des IRM bestehen für die Kammer aber keine Zweifel, dass der Vorfall in der Aarbergergasse