_ widersprechen, lässt sich nicht im Einzelnen erstellen, wer zu Beginn des Streites – bevor der Privatkläger zu Boden ging – wen wie geschlagen oder getreten hat. Soweit für die nachfolgende rechtliche Beurteilung relevant, ist für die Kammer jedoch zunächst erwiesen, dass O.________ und C.________ sowie A.________ sich gegenseitig schlugen. Alle drei räumen letztendlich (Faust-)Schläge ein; A.________ sagte zudem aus, C.________ habe eine Person mit den Fäusten geschlagen. Nicht glaubhaft ist demgegenüber, dass sich alle Beteiligten einzig verteidigten. Treffend dürfte diesbezüglich die Aussage von C.________ sein, wonach jeder auf jeden los sei (pag.