154, Z. 180). Es sei eine Auseinandersetzung gewesen, wie eine Auseinandersetzung halt aussehe: «Jeder sei auf jeden los». Er sei angegriffen worden (pag. 152, Z. 89 ff.). L.________ sagte aus, er habe einen Faustschlag von O.________ erhalten. Er sei sofort runtergegangen; zu Boden. Es habe eine Rangelei gegeben. Er habe weder geschlagen noch getreten (pag. 164 ff., pag. 516 f.). Gestützt auf die widersprüchlichen Aussagen, die teils auch den glaubhaften Aussagen von N.________ und M.________ widersprechen, lässt sich nicht im Einzelnen erstellen, wer zu Beginn des Streites – bevor der Privatkläger zu Boden ging – wen wie geschlagen oder getreten hat.