Haare, eher «Balkantyp»). Gemäss den Aussagen von N.________ hat dieselbe Person dem Opfer den Faustschlag und den Fusstritt versetzt (pag. 218, Z. 84 ff.); andere Personen hätten nicht auf das Opfer eingewirkt (pag. 218, Z. 98 f.). M.________ demgegenüber gab zu Protokoll, dass nach seiner Auffassung zwei Personen involviert waren: Die agresssive Hauptperson habe das Opfer zu Boden gebracht; die zweite Person habe ihm den Fusstritt versetzt (pag. 231, Z. 57 f., Z. 64 ff. und Z. 92 ff.). Die zweite Person habe eine dunkle Jacke und Markenturnschuhe getragen. An die Farbe und Marke der Schuhe konnte er sich nicht erinnern (pag. 231, Z. 66 f.).