218, Z. 73 f.], M.________: 5 Personen [pag. 231, Z. 57]). Beide Auskunftspersonen konnten die Beteiligten nicht identifizieren (pag. 224). Zudem weichen ihre Aussagen bezüglich der Person, welche dem Opfer den Faustschlag bzw. den Fusstritt versetzte, teilweise voneinander ab. Gemäss N.________ handelte es sich bei der aggressiven Hauptperson, die dem Opfer einen Faustschlag versetzte, um eine Person zwischen 25 und 30 Jahren, Körpergrösse ca. 180 cm, schlanke Statur, dunkle Haare, weisse Hautfarbe, mit einem Mantel bekleidet (pag. 217, Z. 45 ff.). Dies deckt sich weitgehend mit den Aussagen von M.________ (pag. 231, Z. 59 ff.: ca. 180 cm, schlanke Statur, eher dunkle Haut, eher dunkle