_ handelt es sich um nicht involvierte Passanten, welche auf die (bereits ausgebrochene) Streitigkeit aufmerksam wurden (pag. 217, Z. 26 und Z. 54; pag. 230, Z. 29). Sie konnten die Geschehnisse aus nächster Nähe beobachten (pag. 218, Z. 61; pag. 231, Z. 80 f.; vgl. auch pag. 222 und pag. 235). Gestützt auf die glaubhaften und im Kernbereich übereinstimmenden Aussagen der vorgenannten Auskunftspersonen ist erstellt, dass aufgrund des Verhaltens der agressiven Hauptperson das Opfer zu Boden ging. Diesbezüglich ist auf die Aussagen von N.___