14 (nicht verschobenem) Schädelbruch, eine Kontusionsblutung am Gehirn vorne rechts, ein Bruch der knorpeligen Nasenscheidewand mit leichter Linksverlagerung sowie eine Schleimhautschwellung und Nasenrückenunterblutung, mehrere Blutergüsse und Rötungen im Gesicht sowie eine Zahnverletzung erlitten (pag. 404 f. und pag. 406). 8.2 Vorbringen der Parteien Fürsprecher B.________ führte zusammengefasst aus, es sei unklar, wie sich der Sachverhalt gemäss Anklageschrift gestützt auf die Aussagen von M.________ und N.___