Ob – wie in der Anklage vorgeworfen – im Urteil von mehreren Faustschlägen und Tritten auszugehen ist oder ob sich einzig ein Schlag und ein Tritt nachweisen lässt, ist eine Frage des Beweisverfahrens. Bezüglich des Vorfalls auf dem Waisenhausplatz wird den Beschuldigten vorgeworfen, sie seien gemeinsam auf F.________ zugegangen und einer der beiden habe diesen gegen den Hinterkopf geschlagen, sodass eine ca. 2 cm lange Rissquetschwunde entstand sei, welche genäht habe werden müssen. Weiter ist Ort und Zeit der Handlung aufgeführt.