Ungenauigkeiten sind solange nicht von entscheidender Bedeutung, als für die beschuldigte Person keine Zweifel darüber bestehen, welches Verhalten ihr angelastet wird. An die Anklageschrift dürfen daher keine überspitzt formalistischen Anforderungen gestellt werden (statt vieler Urteil des Bundesgerichts 6B_1319/2016 vom 22. Juni 2017 E. 2.1.2 mit Hinweisen). 7.3 Im vorliegenden Fall wird den Beschuldigten bezüglich des Vorfalls in der Aarbergergasse zusammenfassend vorgeworfen, es sei zwischen dem Privatkläger einerseits und C.___