2. der einfachen Körperverletzung, begangen gemeinsam mit A.________ am 21. Dezember 2014 um ca. 04:40 Uhr in Bern, Waisenhausplatz, zum Nachteil von F.________; und er sei zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 9 Tagen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. 2. zu einer Verbindungsgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘800.00.