6. Herrn C.________ sei vom Kanton Bern in Anwendung von Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO eine ins gerichtliche Ermessen gestellte Genugtuung für die ausgestandene Untersuchungshaft von 9 Tagen auszurichten, mindestens jedoch CHF 1‘800.00 (CHF 200.00 pro Tag). 7. Die am 29.12.2014 geleistete Sicherheitsleistung von EUR 8‘000.00 sei nach Eintritt der Rechtskraft an den Onkel von Herrn C.________, Herrn G.________, H._____strasse __, D- 47055 Duisburg zurückzuerstatten.