3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen aktuelle Strafregisterauszüge (datierend vom 27. Oktober 2017; pag. 820 f.) und Auskünfte aus dem deutschen Bundeszentralregister (datierend vom 12. Oktober 2017; pag. 824 und pag. 826 ff.) über die beiden Beschuldigten eingeholt.