[Eröffnung] 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten der Beschuldigte/Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________ (pag. 666), sowie der Beschuldigte/Berufungsführer C.________ (nachfolgend Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt D.________ (pag. 668), fristgerecht die Berufung an. In der form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern eingegangenen Berufungserklärung vom 6. März 2017 (pag. 750 ff.) beschränkte C.________ seine Berufung auf die Schuldsprüche wegen versuchter schwerer (Bst.